In Deutschland und den einzelnen Bundesländern gibt es eine Vielzahl an Programmen, die unsere Beratungen finanziell fördern. Dies reicht von einer einfachen BAFA Beratungsförderung über QM Förderungen bis zu Förderungen die komplexe Themen behandeln.
Die Förderungskriterien sind bewusst sehr niederschwellig angelegt, damit auch kleine Betriebe die Möglichkeit haben, sich beraten und fördern zu lassen.
Neues Förderprojekt im Bereich digitalisierte Arbeitswelt: "UnternehmensWert:Mensch plus":
Um erfolgreich in der digitalisierten Arbeitswelt bestehen zu können, müssen sich Unternehmen mit folgenden Fragestellungen beschäftigen:
unternehmensWert:Mensch plus unterstützt Sie dabei, mit einer professionellen Beratung eigene Antworten und Lösungswege auf diese Fragestellungen zu entwickeln.
Beispiel Förderung im Projekt "UnternehmensWert:Mensch plus":
Die Erstberatung in einer der Erstberatungsstellen ist kostenlos. Wird bei dieser Beratung ein Beratungsscheck ausgestellt, kann die darauf folgende Prozessberatung finanziell gefördert werden.
Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
Unternehmen erhalten 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.
Die Beratung dauert zwölf Tage und ist mit 1.000 Euro pro Beratungstag abzurechnen.
Es sind somit Fördersummen von 9600.-€ auch für Apotheken möglich!
Mehr Infos unter: UnternehmenswertMensch
Zusätzlich zu der oben beschriebenen Förderung sind unkomplizierte Förderungen z.B. von QM Systemen über die BAFA möglich:
Wer wird wie gefördert?
Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU entsprechend der EU-KMU Definition) der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe für unterschiedliche Beratungsarten:
Für Jungunternehmen (Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung)
Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen:
maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 4.000 Euro
Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig), maximaler Zuschuss pro Beratungsart 3.200 Euro,
Fördersatz 60%, Region Lüneburg, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 2.400 Euro,
Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 2.000 Euro.
Für Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung)
Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen:
maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 3.000 Euro
Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig), maximaler Zuschuss pro Beratungsart 2.400 Euro,
Fördersatz 60%, Region Lüneburg, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 1.800 Euro,
Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 1.500 Euro.
maximale Dauer pro Beratungsart fünf Tage, wobei die Tage nicht aufeinanderfolgen müssen (ohne Berichterstellung und ohne Reisezeiten)
Für Unternehmen in Schwierigkeiten (Unternehmen, die die Voraussetzung im Sinne von Nr. 20a oder 20b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen)
Unternehmenssicherungsberatung und Folgeberatung:
maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 3.000 Euro
Fördersatz 90% bundesweit, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 2.700 Euro
Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximalen Bemessungsgrundlage pro Beratungsart mehrere Anträge auf Förderung stellen.
Was wird gefördert?
Allgemeine Beratungen (für Jung- und Bestandsunternehmen)
Wirtschaftliche Beratungen im Bereich der allg. Beratungen können sein:
Verbesserung der Unternehmenskonzeption
Standort und Wettbewerb • Einkauf • Produktion • Sortiment • Lagerhaltung/-system • Marketing und Vertrieb • Geschäftserweiterung oder Nachfolge
sowie Themen wie:
Technologie- und Innovationsberatungen
Außenwirtschaftsberatungen zu den Absatzchancen auf Auslandsmärkten
Kooperationsberatungen zur zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit
Beratungen zur Sicherung des Unternehmens gegen Übergriffe und zur Regelüberwachung (Compliance, GF-Haftung)
Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen
Beratungen zum Arbeitsschutz
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den allgemeinen Beratungen weitere Leistungen in Form von speziellen Beratungen gefördert werden.
Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
von Frauen oder von Migrantinnen oder Migranten oder
von Unternehmerinnen oder Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Unternehmenssicherungsberatungen (für Unternehmen in Schwierigkeiten)
Beratung, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und um Entlassungen vorzubeugen unabhängig vom Alter des Unternehmens.
Folgeberatungen (für Unternehmen in Schwierigkeiten)
zusätzliche Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.