Ab sofort können Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, Beratungen bis zu 4000.-€ direkt und ohne Eigenanteil gefördert bekommen. Die Abrechnung übernimmt der Berater für die betroffenen Unternehmen.
Wir als gelistete Berater bieten Ihnen diese Leistung an!
Dies soll recht unbürokratisch und ohne große Hürden für die betroffenen Betriebe ablaufen. Infos hierzu finden Sie hier:
- Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
- Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
- Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
- Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
- Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
- Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Eine ausführliche Darstellung zu den Änderungen der Richtlinie finden Sie auf der Homepage www.bafa.de im Merkblatt "Vom Coronavirus betroffene Unternehmen".
Bereits vor der Änderung gestellte Anträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.