Weiterbildung ist in Apotheken und anderen Betrieben ein Faktor, der zwingend notwendig ist.
Leider werden Maßnahmen aus Kostengründen oft verschoben oder gar nicht durchgeführt.
Das Land NRW fördert nun auch Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 40.000€ bzw. bei gemeinsam Veranlagten bis 80.000€ mit 50% der Weiterbildungskosten bzw. bis zu 500.-€.
Nähere Infos bei uns oder bei den zuständigen Regionalagenturen.