Beratungsförderung beantragen. Wie? Wo? Wofür?

 

Am Beispiel UnternehmensWert Mensch PLUS (uWM) möchten wir Ihnen die Vorteile einer professionellen und geförderten Beratung aufzeigen: mehr...

In welchen Bereichen setzt uWM plus an?

 

Um erfolgreich in der digitalisierten Arbeitswelt bestehen zu können, müssen sich Unternehmen mit folgenden Fragestellungen beschäftigen:

 

Was bedeutet der digitale Wandel für das eigene Geschäftsmodell?

Wie sehen die Tätigkeiten der Zukunft aus und wie können Mitarbeitende dafür qualifiziert werden?

Wie ändern sich Führungsaufgaben und Karrierewege in der digitalen Arbeitswelt?

Wie können Unternehmen und Mitarbeitende den Kulturwandel und den demografischen Wandel in der digitalen Arbeitswelt gestalten?

unternehmensWert:Mensch plus unterstützt Sie dabei, mit einer professionellen Beratung eigene Antworten und Lösungswege auf diese Fragestellungen zu entwickeln.

 

Was wird gefördert und wieviel?

 

Es werden Beratungen gefördert werden, die personalpolitische und arbeitsorganisatorische Innovationsprozesse unterstützen, die im Zusammenhang mit konkreten digitalen Veränderungen im Betrieb stehen, unter Beteiligung der Beschäftigten und auf der Grundlage spezifischer Vorgaben zur methodischen Durchführung von Lern- und Experimentierräumen durchgeführt werden.

 

Die Förderung umfasst  bis 12 Beratungstage zu 1000.-€, die Förderquote beträgt 80%, d.h. 20% des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen.

 

Wer wird gefördert?

 

Förderberechtigt sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, mindestens zwei Jahre bestehen und deren Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro (oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro) beträgt.

Es können auch Unternehmen gefördert werden, die bereits im Programm UnternehmensWert Mensch oder Potenzialberatung bzw. BAFA gefördert wurden.

 

Wie läuft die Beratung ab?

 

Der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg zur Beratung durch unternehmensWert:Mensch plus ist der Besuch einer kostenfreien Erstberatung in einer der deutschlandweit verteilten Erstberatungsstellen. Hier wird geklärt, ob eine Förderung möglich ist. Die Erstberatungsstellen unterstützen Sie umfassend auf dem Weg zu einem erfolgreichen Beratungsprozess.

 

Erfüllt das Unternehmen die Bedingungen, kann die Erstberatungsstelle einen Beratungsscheck ausstellen. Jetzt kann das Unternehmen eine Prozessberatung in Anspruch nehmen. Die weitere Beratung erfolgt direkt vor Ort im Betrieb. Die Prozessberatung unterstützt Mitarbeitende und Geschäftsleitung dabei, in verschiedenen Arbeitsphasen Lösungswege für die konkreten betrieblichen Herausforderungen zu erarbeiten. Fehler sind erlaubt – Ausprobieren ist erwünscht!

 

Prozessberatungen werden ausschließlich durch autorisierte Prozessberater/innen durchgeführt, die eine Qualifizierung für uWM plus absolviert haben.

 

Die Beratung muss zwingend auf Grundlage spezifischer Vorgaben zur Durchführung von Lern- und Experimentierräumen erfolgen. Wie dies aussieht veranschaulichen die folgenden Grafiken:

Es ist ersichtlich, dass auch bei dieser Beratungsform die Mitarbeiterbeteiligung im Vordergrund steht. Aus unserer Erfahrung sollte das LAB Team sehr gewissenhaft ausgewählt werden. In kleineren Betrieben können auch alle Mitarbeiter Bestandteil des LAB Teams sein. Es ist jedoch immer zu beachten, dass dieses Team nicht nebenbei dem Tagesgeschäft nachgehen kann!

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema?

Sprechen Sie uns an!