Die neue Medizinprodukte Abgabenverordnung ist in Kraft getreten!
Wichtige Punkte sind:
-
Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch den Patienten bestimmt sind, dürfen nur noch direkt
an Fachkreise und nicht mehr an den Patienten abgegeben werden.
- Auf der Verschreibung muß die Mailadresse des Arztes angegeben werden.
Aktualisieren Sie diese Punkte in Ihrem QMS!